Jahrbücher für Geschichte Osteuropas:  jgo.e-reviews 1 (2011), 2 Rezensionen online

Verfasst von: Lutz Häfner

 

Claudia Verhoeven: The Odd Man Karakozov: Imperial Russia, Modernity, and the Birth of Terrorism. Ithaca, London: Cornell University Press, 2009. XI, 231 S., Abb. ISBN: 978-0-8014-4652-8.

„In Russland gehört der politische Mord sozusagen zur Verfassung; der alte Satz, der Zarismus sei absolute Monarchie, gemildert durch den Meuchelmord, seit Jahrhunderten durch die Geschichte beglaubigt, besteht auch heute noch in ungeschwächter Kraft.“ Mit diesen Worten kommentierte der Gelehrte Hans Delbrück in den von ihm herausgegebenen „Preußischen Jahrbüchern“ am Vorabend der Russischen Revolution von 1905 die jüngere Vergangenheit des Ancien régime. Delbrück irrte zwar, da eine Verfassung bis zu den im April 1906 oktroyierten Staatsgrundgesetzen – der revolutionär klingende Begriff der Konstitution war im übrigen bewusst vermieden worden – im Zarenreich nicht existierte. Einen wahren Kern entbehrte aber seine Sentenz nicht: Der Zarenmord verfügte über eine im Russländischen Reich wenigstens ins 18. Jahrhundert zurückreichende Tradition.

Im Anfang stand die Tat, das Attentat auf Zar Alexander II., das Dmitrij Vladimirovič Karakozov, ein 25 Jahre alter verarmter Adliger aus dem Gouvernement Saratov, im St. Petersburger Sommergarten am 4. April 1866 verübte. Seine Vorgeschichte sowie der Strafprozess gegen den Attentäter und mehrere der Konspiration und des Umsturzes der zarischen Ordnung bezichtigte Mitangeklagte bilden den Gegenstand der vorliegenden Untersuchung. Karakozovs Anschlag auf Alexander II. in der an Regiziden nicht armen Geschichte des Zarenreichs stellte laut Verhoeven insofern ein Novum dar, weil es den Beginn eines neuen politischen Phänomens, des „revolutionären Terrorismus“ markierte (S. 3, 85), in dessen weiterer Entwicklung das erfolgreiche Attentat der sozialrevolutionären „Narodnaja Volja“ (Volkswille) vom 1. März 1881 auf Zar Alexander II. sowie Anschläge auf hohe zarische Beamte standen. Die Verfasserin setzt sich zwei anspruchsvolle Ziele: Erstens eine neue Geschichte des Terrorismus zu schreiben (S. 5) und zweitens – gleichsam am konkreten Einzelfall – eine Darstellung zu bieten, „die wahrer ist als die Geschichte, die wir haben“ (S. 1). An dieser Aussage überrascht nicht nur der Komparativ, sondern vor allem die Wahrheitskategorie überhaupt.

Die Monographie besteht neben Einleitung und Schluss aus sieben inhaltlichen Kapiteln. Die Einleitung ist mit einem Umfang von neun Seiten ebenso kurz wie enttäuschend nichtssagend, weil die Verfasserin weder die thematische Relevanz ihrer Untersuchung verdeutlicht noch ein methodisches Konzept zur Bearbeitung vorstellt. Eine Erörterung des Forschungsstandes fehlt – dies wird allerdings im letzten der drei Anhänge zumindest partiell nachgeholt. Die ersten drei Kapitel beschäftigen sich mit der Ereignisgeschichte sowie der Rezeption des Attentats durch den Staat und seine Organe, die gebildete Gesellschaft und das einfache Volk. Hier versucht die Verfasserin auch die Frage zu klären, inwieweit Karakozov Mitglied einer konspirativen Gruppe gewesen sei. Die Staatsanwaltschaft bezichtigte Karakozov und seine zehn Mitangeklagten im ersten großen politischen Prozess nach Einführung der Justizreform von 1864 des Verbrechens gegen den Staat. Nicht nur, weil die Öffentlichkeit von den Verhandlungen ausgeschlossen blieb, genügte das Verfahren kaum rechtsstaatlichen Maßstäben (S. 25ff.). Das dritte Kapitel ist dem Retter des Zaren, dem Bauern Osip Ivanovič Komisarov, gewidmet, der dem Attentäter in die Arm fiel und so einen tödlichen Schuss verhinderte. Komisarov wurde für seine Tat nobilitiert, in den besten Kreisen der Gesellschaft herumgereicht, verkraftete aber offenbar seinen Ruhm als Person des öffentlichen Interesses nicht, sprach vermehrt dem Alkohol zu und endete gut zehn Jahre später offenbar durch Selbstmord. Unklar bleibt allerdings, ob die bereits zeitgenössisch geäußerte Auffassung, dass die der Öffentlichkeit präsentierte Heldentat nur eine Fabrikation gewesen sei (S. 69, 79), zutrifft. Die abschließenden drei Kapitel thematisieren Erscheinung, Körper und Psyche des Attentäters. Sie erörtern nicht nur seine Kleidung und seine im Gefängnis erfolgte Rückbesinnung auf den christlichen Glauben, sondern befassen sich auch mit dem Gesundheitszustands Karakozovs. Er galt als kränklich, suizidgefährdet, und seine mentale Zurechnungsfähigkeit war umstritten (S. 133, 137ff.). Als Bindeglied zwischen diesen beiden inhaltlichen Blöcken fungiert das vierte Kapitel, das sich mit F. M. Dostoevskijs Roman „Schuld und Sühne“ („Verbrechen und Bestrafung“) beschäftigt. In seinem zur Zeit des Attentats verfassten Werk rezipierte Dostoevskij die zeitgenössische Publizistik und ließ deren Positionen bei der Gestaltung seines Protagonisten Rodion Raskol’nikov in erheblichem Maße einfließen. Das Faktum gerann hier zur literarischen Fiktion.

Verhoeven deutet das Karakozov-Attentat von 1866 als eine bedeutende Zäsur. Mit ihm habe die liberale Ära unter Alexander II. ein abruptes Ende gefunden, Massenverhaftungen seien erfolgt, progressive Presseorgane wie der „Sovremennik“ oder „Russkoe Slovo“ seien geschlossen worden, restaurative Kräfte hätten Oberwasser erhalten. Konservative wie M. N. Katkov vermuteten ähnlich wie Alexander II. eine „polnische Intrige“ oder sahen in A. Herzen, N. P. Ogarev und M. A. Bakunin, den im Ausland lebenden Revolutionären, die eigentlichen Drahtzieher des Attentats. Diese gesamte Entwicklung bezeichnete Herzens Journal „Kolokol“ als „weißen Terror“ (S. 16–17, 45ff.). Zu bedauern ist, dass Verhoeven diesen Aspekt nicht weiter vertieft. So entgeht ihr, dass das Ancien régime auf die Bedrohung seiner Herrschaft mit einer Militarisierung der inneren Sicherheit reagierte und sich auf dem Weg in einen Präventionsstaat befand.

Verhoeven verfolgt einen revisionistischen Ansatz. Im Gegensatz zur bisherigen Forschung, die den Beginn des Terrorismus im Russländischen Reich auf  das Auftauchen der „Narodnaja Volja“ datiert, vertritt die Autorin die These, dass die terroristische Idee älter sei. Da Verhoeven keinen unmittelbaren Zusammenhang zwischen dem terroristischen Manifest „Molodaja Rossija“ („Junges Russland“) von P. G. Zajčnevskij und dem Karakozov-Attentat konstatiert, bleibt fraglich, inwieweit sich ihre These, Karakozov könne mit seinem Anschlag 1866 das geistige Urheberrecht auf den Terrorismus beanspruchen, zu rechtfertigen ist (S. 5, 94). Ohne den Nachweis, ob und inwieweit Karakozov tatsächlich einer theoretisch fundierten sozialrevolutionären Ideologie verpflichtet war, verschwimmt aber der qualitative Unterschied zwischen Zarenmord und revolutionärem Terrorismus.

Was Terrorismus ist, definiert Verhoeven nicht, sondern sie beruft sich auf Walter Laqueur, der für einen Plural plädierte und von Terrorismen sprach. In ihrer Darstellung freilich verwendet Verhoeven den Kollektivsingular Terrorismus und verbindet ihn vielmehr mit einem zweiten, ebenso bedeutenden wie ambivalenten Phänomen: der Moderne. Die Moderne, so Verhoeven, verursacht den Terrorismus zwar nicht, schafft aber durch neue Kommunikationsmöglichkeiten die Voraussetzungen dafür. Wo immer die individuelle Entwicklung zum historisch bewussten und politisch souveränen Staatsbürger blockiert werde, könne Terrorismus auftreten (S. 7). Dieses Junktim überrascht, weil viele mit der Moderne assoziierten Subprozesse wie Säkularisierung, Industrialisierung oder auch Demokratisierung im russischen Ancien régime später Einzug hielten als beispielsweise in Großbritannien, Frankreich oder dem Deutschen Reich.

Zweifelhaft ist ferner, ob es allein traditionellen Gesellschaften vorbehalten ist, wie die Verfasserin insinuiert, den Terror nicht zu dulden, so dass Karakozovs Attentat einfach nur zu früh gekommen sei, um öffentlichen Zuspruch zu erhalten (S. 83, 106f.). Sie vertritt die Auffassung, dass der Terrorismus 1880 bereits „fashionable“ gewesen sei (S. 108). Wenn es so gewesen ist, warum konnte dann die „Narodnaja Volja“ nach dem Zarenmord von 1881 so umgehend und endgültig zerschlagen werden, dass der Terrorismus für zwei Jahrzehnte in Russland ruhte? Es gelingt der Verfasserin weder, das Karakozov-Attentat argumentativ überzeugend als Genese des Terrorismus darzustellen, noch ihre Thesen empirisch zu untermauern.

Abschließend beansprucht die Verfasserin für sich, dass sie den Nachweis eines kausalen Nexus von der Geburt des Terrorismus und der Moderne in wirtschaftlicher, politischer, sozialer und kultureller Hinsicht erbracht habe. Bemerkenswert an dieser Behauptung ist, dass die gesamte Darstellung keinerlei Aussagen zur ökonomischen Situation des Zarenreichs macht! Auch die übrigen Strukturdimensionen werden eher exemplarisch abgehandelt. Hinzu kommt ein grundsätzlicher methodischer Einwand: Es ist mehr als fraglich, ob ihre induktive Methode – noch dazu ausgehend von einem sehr frühen Beispiel aus dem Jahr 1866 – es tatsächlich erlaubt, generalisierende Aussagen für den gesamten revolutionären Terrorismus im Ancien régime von seinen Anfängen bis zum Ersten Weltkrieg zu treffen. Ganz abgesehen davon, dass ihre Studie andere kollektive Akteure wie beispielsweise die Gesellschaft, die die Terroristen finanziell, logistisch und propagandistisch unterstützte, nicht umfassend untersucht.

Hinzu kommen zahlreiche sprachliche Ungenauigkeiten, Ungereimtheiten und Widersprüche. Verhoeven versucht, das Attentat als ein mediales Ereignis zu präsentieren, und verweist in diesem Kontext darauf, dass der „Golos“ in den Tagen nach dem Attentat seine höchsten Verkaufszahlen erzielte, ohne allerdings Zahlen zu nennen. Diese Ausführungen bleiben vage und stehen im Widerspruch zur Auflagenhöhe, die in der 1878 in St. Petersburg erschienenen Studie von V. O. Michnevič über die ersten fünfzehn Jahre des Bestehens der Zeitung genannt wurde.

Terrorismus sei, so lautet Verhoevens emphatisches Urteil, ein Wiederauftauchen der Barbarei inmitten der Zivilisation – beide Begriffe werden übrigens nicht definiert. Den Terrorismus bezeichnet sie im Unterschied zur französischen terreur des Jahres 1793 als illegitim, illegal und als irreguläre Gewalt (S. 175–176). Diese Darstellung erscheint einseitig. Zwar hatte das Zarenreich mit der Verstaatlichung der ländlichen Polizei im Kontext der Bauernbefreiung 1861 pro forma sein Gewaltmonopol durchgesetzt, gleichwohl basierte seine Herrschaft weniger auf fachgeschulten Beamten und auf Rationalität als vielmehr auf personalen Netzwerken, so dass sich das Ancien régime als ein Personenverbandsstaat präsentierte. Keiner der drei von Max Weber in seinen „politischen Schriften“ angeführten Legitimitätsgründe konnte in Russland Gültigkeit beanspruchen. Dies galt insbesondere für die Herrschaft kraft „Legalität“, denn das Zarenreich war kein Rechtsstaat. Gouverneure konnten unter Umgehung der ordentlichen Gerichte administrativ Strafen wie z.B. die Verbannung verfügen. Da der Staat ferner durch die Zensur der freien Meinungsäußerung einen Riegel vorschob, waren die legalen Möglichkeiten des Individuums, sich einerseits vor staatlicher Willkür zu schützen und anderseits eine Veränderung im Sinne von mehr gesellschaftlicher Partizipation zu erreichen, beschränkt. Diese Asymmetrie des Verhältnisses von Staat und Gesellschaft sowie der Gewaltmissbrauch staatlicher Funktionsträger, der zeitgenössisch von Liberalen, aber auch Freikonservativen wie Delbrück als Tyrannei gedeutet wurde, riefen nachgerade nach dem Widerstandsrecht. Solche Überlegungen stellt Verhoeven allerdings nicht an.

Ein Lesefluss kann angesichts zahlreicher Spiegelungen und Brechungen nur bedingt entstehen – ein Unterkapitel beispielsweise umfasst ganze zwei Zeilen (S. 68). So lässt sich folgendes Fazit ziehen: Den „Helden des Buches“ (S. 1) bezeichnet Verhoeven als merkwürdig (odd) – dasselbe gilt auch für ihre Monographie.

Lutz Häfner, Bielefeld/Göttingen

Zitierweise: Lutz Häfner über: Claudia Verhoeven: The Odd Man Karakozov: Imperial Russia, Modernity, and the Birth of Terrorism. Ithaca, London: Cornell University Press, 2009. XI, 231 S., Abb. ISBN: 978-0-8014-4652-8, http://www.dokumente.ios-regensburg.de/JGO/erev/Haefner_Verhoeven_Odd_Man_Karakozov.html (Datum des Seitenbesuchs)

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